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   BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03   

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BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03 (https://dejure.org/2003,17056)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2003 - 20 F 4.03 (https://dejure.org/2003,17056)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2003 - 20 F 4.03 (https://dejure.org/2003,17056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung des Akteneinsichtsrechts gegenüber einen wirtschaftlichen Konkurrenten; Vorlagepflicht und Auskunftspflicht von Behörden; Unverwertbarkeit eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens als Beweismittel; Zulässigkeit eines so genannten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) schließt ein, dass das Gericht das Rechtsschutzbegehren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend prüfen kann und genügend Entscheidungsbefugnisse besitzt, um eine Rechtsverletzung abzuwenden oder erfolgte Rechtsverletzungen zu beheben (vgl. BVerfGE 101, 106 m.w.N.; stRspr).

    Verwaltungsvorgänge müssen dem Gericht zur Verfügung stehen, soweit sie für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung bedeutsam sein können (vgl. BVerfGE 101, 106 m.w.N.).

    14 Die verfassungsrechtlich gebotene Effektivität des Rechtsschutzes wird eingeschränkt, wenn die Geheimhaltung entscheidungserheblicher Tatsachen sich nachteilig für den Rechtsschutzsuchenden auswirkt (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
    Damit weisen sie einen intensiven sozialen Bezug auf (Art. 14 Abs. 2 GG), so dass die Beigeladene grundrechtlich geschützte vermögenswerte Positionen von vornherein nur mit einer Pflichtenbelastung erworben hat, die der Herkunft der Lizenzen entspricht (zum insoweit vergleichbaren Telekommunikationsbereich vgl. Urteil vom 25. April 2001 BVerwG 6 C 6.00 BVerwGE 114, 160 ).

    Denn die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterstellen grundsätzlich die Existenz eines funktionsfähigen Wettbewerbs (vgl. Urteil vom 25. April 2001, a.a.O. S. 180).

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
    Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist als Beweismittel unverwertbar, wenn es auf Geschäftsunterlagen beruht, die eine der Parteien nur dem Sachverständigen, nicht dem Gericht und der Gegenpartei zur Verfügung gestellt hat und die im Verfahren auch nicht offen gelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1991 KZR 18/90 BGHZ 116, 47 ).

    Dieser Pflicht und dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs kann das Gericht nur genügen, wenn der Sachverständige die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen seines Gutachtens offen legt (vgl. BHG, Urteil vom 12. November 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
    8 Die verfahrensrechtliche Frage, ob der entscheidungserhebliche Sachverhalt durch Erhebung anderer zugänglicher und geeigneter Beweismittel gerichtlich aufgeklärt werden kann, hat der Fachsenat im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nachzuprüfen (vgl. Beschluss vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 ).

    Die behördliche Ermessensentscheidung kann der Fachsenat auch daraufhin nachprüfen, ob überwiegende Interessen an der vollständigen Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsstreitverfahren die Vorlage der Unterlagen trotz der in ihnen enthaltenen Geschäftsgeheimnisse der Beigeladenen gebieten (vgl. Beschluss vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 a.a.O.).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
    Diese Zielsetzung zählt zu den Belangen des Allgemeinwohls, die geeignet sind, Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 99, 202 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
    Zwar verstößt die Verwertung mittelbarer Beweismittel nicht gegen die verfassungsrechtlichen Gebote rechtlichen Gehörs, effektiven Rechtsschutzes und eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. März 1994 BVerfG 1 BvR 1485/93 NJW 1994, 2347 f.).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
    Eine insoweit beschränkte gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle erstreckte sich darauf, ob die Behörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. z.B. Urteile vom 19. März 1998 BVerwG 2 C 5.97 BVerwGE 106, 263 m.w.N. und vom 1. Dezember 1998 BVerwG 5 C 17.97 BVerwGE 108, 47, ).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
    Das Gericht verletzt auch seine Pflicht, ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten sorgfältig und kritisch zu würdigen, insbesondere auch daraufhin zu überprüfen, ob es von zutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 6. Februar 1985 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
    Zwar verstößt die Verwertung mittelbarer Beweismittel nicht gegen die verfassungsrechtlichen Gebote rechtlichen Gehörs, effektiven Rechtsschutzes und eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. März 1994 BVerfG 1 BvR 1485/93 NJW 1994, 2347 f.).
  • BVerfG, 21.03.1994 - 1 BvR 1485/93

    Gewerkschaft: Nachweis der Mitgliedschaft von Angehörigen eines Betriebes, zu dem

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03
    Zwar verstößt die Verwertung mittelbarer Beweismittel nicht gegen die verfassungsrechtlichen Gebote rechtlichen Gehörs, effektiven Rechtsschutzes und eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. März 1994 BVerfG 1 BvR 1485/93 NJW 1994, 2347 f.).
  • BVerwG, 31.07.1992 - 3 B 107.92

    Statthaftigkeit von Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

  • BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07

    Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und

    Soweit die Klägerin darauf hinweist, der beschließende Senat habe eine prozessleitende Verfügung als ausreichend zur Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit angesehen und Bezug nimmt auf den Beschluss des Senats vom 15. August 2003 ( BVerwG 20 F 3.03 BVerwGE 118, 352 ; vgl. auch die Beschlüsse vom selben Tag in den Parallelsachen BVerwG 20 F 4.03 ; BVerwG 20 F 7.03 K&R 2004, 95; BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34; BVerwG 20 F 9.03 NVwZ 2004, 745), ist zu beachten, dass der Senat die Anforderungen an eine förmliche Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit in der Folgezeit präzisiert hat.
  • VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 1889/16

    Kein Recht auf Abschluss von Werbeverträgen mit der Deutsche Post AG

    Praxishandbuch für Regulierungsgrafen, Frankfurt a.M. 2014, Rn. 871. Vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15.08.2003 - 20 F 4.03 -, Seite 6 d.U., juris; EuGH, Urteil vom 06.03.2008 - C-287/06 -, juris, Ziffer 43, kann vorliegend offen bleiben, denn die Beklagte hat die Beschwerde der Klägerin bereits zum Anlass genommen, Vorermittlungen für ein Verfahren der besonderen Missbrauchsaufsicht nach § 32 PostG einzuleiten.
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